Gebührenordnung vom Reit-und Fahrverein
Das Formular mit der Gebührenordnung zum Download für deine Unterlagen:
Gebührenordnung
Familienbeitrag |
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Eltern oder Alleinerziehende mit Kindern von 6 bis 18 Jahren |
96,00€ |
Aktive Erwachsene |
54,00€
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Aktive Jugend 6 bis 18 Jahren |
24,00€ |
Schüler, Azubis und Studenten mit Nachweis bis 25 Jahren |
36,00€ |
Passive Mitglieder |
28,50€
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Die Beiträge sind für das laufende Geschäftsjahr im Voraus fällig und werden spätestens am 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres vom Kassenwart eingezogen.
Die Aufnahmegebühr beträgt 20,00€ für Familien und 15€ für Einzelpersonen.
Jedes aktive Mitglied muss im Jahr 8 Arbeitsstunden leisten.
Ausgenommen davon ist ein durch den Familienbeitrag mit gemeldetes Familienmitglied, das dem Status eines passiven Mitgliedes entspricht, d.h. sich in keinster Weise dem Reit- und Fahrsport verschrieben hat.
Aktive Jungendliche ab 14 Jahren, sowie Schüler, Azubis und Studenten haben im Jahr 4 Arbeitsstunden zu leisten.
Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit dem gültigen Mindestlohnstundensatz nach dem Mindestlohngesetz abgerechnet. Der daraus resultierende Betrag wird im November des laufenden Geschäftsjahres vom Kassenwart eingezogen. Geleistete Arbeitsstunden werden abgerechnet vom 16.11. des Vorjahres bis zum 15.11. des laufenden Geschäftsjahres.
Einmalige Platznutzung für Nichtmitglieder (Probereiten weiter frei) 5,00€
- Nur nach Anmeldung beim Vorstand möglich, begrenzt auf fünf Termine pro Jahr.