Reitplatzordnung des Reit-und Fahrverein

Die Vereinsanlage darf nur durch aktive Mitglieder genutzt werden.
Nach Absprache mit dem Vorstand, probeweise auch von
Nichtmitgliedern bzw. gegen Nutzungsgebühr lt. Gebührenordnung
auch von Fremdreitern.


Die Benutzung der Anlage erfolgt immer auf eigenes Risiko und
eigene Gefahr.
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten oder einer von dieser/n beauftragten Person die Anlage
benutzen.


Reiter unter 18 Jahren unterliegen der Helmpflicht.
Jeder Nutzer der Anlage hat sich so zu verhalten, dass der oder die anderen
Nutzer weder gestört noch gefährdet werden.


Es ist darauf zu achten, dass auch außerhalb des Geländes kein Anlass zur
Beschwerde gegeben wird, wodurch dem Verein Nachteile entstehen könnten.
Hunde sind auch auf dem angrenzenden Wirtschaftsweg anzuleinen.
Jede Veränderung, die der oder die Reiter im Rahmen ihrer sportlichen Ausübung
vornehmen, ist beim Verlassen der Anlage zu beseitigen, ebenso sind der
Hufschlag und Wälzstellen zu ebnen, sowie Pferdeäpfel zu beseitigen.
Das gesamte Inventar ist schonend zu behandeln. Beschädigungen sind
unverzüglich dem Vorstand zu melden.

Während des Aufenthalts und nach dem Verlassen des Reitplatzes müssen die
drei Bänder des Eingangsbereiches unbedingt eingehängt werden.
Das Tor des Roundpen ist beim Verlassen zu schließen.
Bei zu trockenem Platz und der damit verbundenen großen Staubentwicklung darf
der Platz nur nach ausreichender Bewässerung genutzt werden.
Damit der Platz nicht umsonst beregnet wird, ist es unbedingt erforderlich, die
Nutzung am Vortag beim Platzwart anzumelden bzw. Reitstunden dem
Beregnungsplan anzupassen.


Die Durchführung von Reit- und Springstunden, Reitkursen oder sonstigen
Veranstaltungen ist nur nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
Zu festgelegten Unterrichtszeiten bitten wir den Platz freizuhalten (Belegzeiten
werden im Schaukasten ausgehängt). Unterrichtszeiten sind einzuhalten. Bei
kurzfristig geänderten Unterrichtszeiten besteht kein Anspruch auf Alleinnutzung
des Platzes. Die reiterlichen Regeln sind einzuhalten. Tempo und Art der
Übungen sind den auf dem Platz befindlichen Reitern und Pferden anzupassen.
Wenn sich kein Reiter auf dem Reitplatz befindet, können mehrere Pferde longiert
werden. Bei 1 bis 2 Reitern darf nur noch 1 Pferd und bei 3 und mehr Reitern kein
Pferd longiert werden.


Im Roundpen darf sich maximal ein Pferd/Pony befinden.
Außerhalb der Springstunden darf nur gesprungen werden, wenn alle auf dem
Platz befindlichen Reiter einverstanden sind.
Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme, damit sich jeder im Rahmen seiner
Möglichkeiten auf dem Reitplatz bewegen kann.
Eigene Kinder, bzw. Kinder bis zum 3. Verwandtschaftsgrad, unter 6 Jahren, dürfen
vom Mitglied auf eigenem Pferd (Reitbeteiligungspferd), auf dem Platz am Führstrick
geführt werden. Das Ganze erfolgt auf eigenes Risiko und liegt in der Verantwortung
der Eltern. Es besteht unbedingt Helmpflicht, Reitunterricht und Longenunterricht
(auch keine Kurzlonge!) sind ausgeschlossen. Wenn Reiter auf den Platz kommen,
ist das Führen des Kindes zu unterbrechen und der Platz muss verlassen werden.
Jeder Benutzer des Reitplatzes akzeptiert die vorstehende Ordnung.
Zuwiderhandlungen werden geahndet. Bei grobem Fehlverhalten kann der
Vorstand Platzverbot erteilen.


Da die Anlage nicht unter ständiger Aufsicht steht, ist jedes Mitglied verpflichtet,
bei Verstößen augenblicklich einzuschreiten und erforderlichenfalls den Vorstand
zu informieren.

Schifferstadt, 14.07.2024
Der Vorstand


Das Formular mit der Reitplatzordnung zum Download für deine Unterlagen:

reitplatzordnung-27.07.2024.pdf [100 Kb]
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